Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
vor vielen Jahren wurde die Geschwister-Scholl-Schule mit ihren Liegenschaften durch den Main-Kinzig-Kreis übernommen, um als neuer Schulträger dort die Beschulung zu gewährleisten. Zu diesem Areal gehört auch das ehemalige Hausmeisterhaus, das kürzlich abgerissen wurde. Im Hessischen Schulgesetz ist ein Rückforderungsrecht der Kommunen für übertragene, aber nicht mehr schulisch genutzte Gelände verankert.
Diese Vorbemerkung vorangestellt, bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Soll das o.a. Areal zukünftig im Zusammenhang mit einer schulischen Nutzung stehen?
2. Wenn ja, welche Nutzung soll dies vsstl. sein?
3. Wenn nicht, teilt der Gemeindevorstand die Einschätzung, dass das Gelände städtebauliche Bedeutung für die Gemeinde im Zuge der Neugestaltung des Areals um das Bürgerhaus erhalten wird?
4. Wenn nicht, ist geklärt, ob die Gemeinde den Zugriff auf das Grundstück wieder erhält,
da die ursprüngliche schulische Nutzung, zu deren Zweck der Kreis das Gelände
erhalten hat, dann entfallen ist?
5. Wenn nicht, gab es diesbezüglich bereits Gespräche mit dem Kreis, um eine Verständigung herbei zu führen und Auseinandersetzungen wie etwa in der Stadt Oestrich-Winkel um die Nutzungs- bzw. Eigentumsrechte an dem Grundstück zu vermeiden?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Max Schad
Fraktionsvorsitzender