CDU Großkrotzenburg wirbt um Sachlichkeit und Effizienz bei Diskussion um Bürgerbegehren

Für einen sachlichen Umgang in Tonlage und Stil bei der aktuellen Diskussion über ein mögliches Bürgerbegehren in Großkrotzenburg wirbt die CDU. „Wir haben Respekt vor den 1250 Unterzeichnern des Begehrens. Daher haben wir uns überlegt, auf welchem Wege die politische Gemeinde dem Wunsch der Unterzeichner entsprechen könnte, mehr interkommunale Zusammenarbeit zu erreichen und eine Kostentransparenz zwischen den beiden Kommunen Hanau und Großkrotzenburg herzustellen. Im Ergebnis haben wir einen Antrag vorgelegt, der sowohl Kostentransparenz zum Ziel hat und gleichzeitig eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit in den Blick nimmt. Wir drücken uns nicht, sondern wir stellen uns den Themen“, betont der CDU-Fraktionsvorsitzende Max Schad.

Da ein Anliegen der Bürgerinitiative das Erreichen von mehr Kosteneffizienz ist, spricht sich die CDU für eine kosteneffiziente Variante bei der Erörterung der anstehenden Sachfragen aus. „Interkommunale Zusammenarbeit gelingt nicht auf dem Papier, sondern nur, wenn zwei Partner bereit sind, Aufgaben gemeinsam anzugehen. Daher muss es das Ziel sein, nicht abstrakt Zusammenarbeit im Wege einer Studie zu untersuchen, sondern in Gespräche miteinander einzutreten und sich dabei von fachkundiger Stelle begleiten zu lassen. Genau dies sieht unser Antrag vor“, so die CDU-Vorsitzende Theresa Neumann. 

Auch beim Zusammentragen der verschiedenen Leistungsdaten bedürfe es nicht zwingend einer Studie, dies könne auch über die Gemeinde geschehen. „Wir können uns vorstellen, unseren Antrag um weitere zu überprüfende Parameter zu ergänzen. Voraussetzung ist, dass die Möglichkeit einer Vergleichbarkeit besteht und eine Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Erkenntnis gewahrt bleibt“, so Neumann und Schad.

Die CDU ist überzeugt, dass auf diesem Wege dem Ansinnen vieler Bürger Rechnung getragen werden kann und, wenn sich die Verwaltungsspitze entsprechend bemüht, am Ende auch verwertbare Ergebnisse stehen. „Richtig ist, dass in den letzten Jahren die von der Gemeindevertretung geforderte Bemühung um interkommunale Zusammenarbeit nicht das erhoffte Ergebnis gebracht hat. Hier gilt es, einen Gang hochzuschalten. Für ein gutes Ergebnis braucht es eine für die Gemeinde kostspielige Studie aber nicht.“

Die CDU widerspricht dem Vorwurf der Bürgerinitiative, die maßgeblichen Grundstrukturen der Hessischen Kommunalverfassung nicht zu kennen. „Das Gegenteil ist selbstverständlich der Fall. Wir sind uns darüber bewusst, dass an ein Bürgerbegehren Anforderungen gestellt sind. Die Gemeinde muss jetzt klären, ob die rechtlichen Anforderungen z.B. bezüglich der Vorlage eines angemessenen Kostendeckungsvorschlages durch die Bürgerinitiative eingehalten worden sind. Bevor diese rechtliche Prüfung nicht abgeschlossen ist, erübrigt sich die Spekulation, ob ein Bürgerentscheid zustande kommen kann. Wir werben unterdessen für unsere pragmatische und kostengünstige Herangehensweise an die aufgeworfenen Fragen und sind bereit, dabei eine konstruktive Rolle zu spielen. Die Grenze unserer Bereitschaft beginnt dort, wo die Eigenständigkeit der Gemeinde in Frage gestellt werden soll. Es entspricht unserer Überzeugung, dass dies ein gravierender Fehler wäre“, so die CDU. Hier sei man sich aus den Äußerungen verschiedener Aktivisten der Bürgerinitiative nicht sicher, ob dies so uneingeschränkt geteilt werde.