Parlament beschließt Verlängerung des Bürgerhaus-Pachtvertrags

CDU und Krotzebojer Grüne legen gemeinsamen Lösungsvorschlag vor

Bei der zurückliegenden Sitzung der Gemeindevertretung wurde ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Krotzebojer Grünen beschlossen, eine Verlängerung des Pachtvertrags mit dem Pächter des Bürgerhauses zu schließen. Dieser soll bis zum 31.12.2022 laufen mit der Option auf eine Verlängerung um ein Jahr. Das Bürgerhaus kann somit auch weiterhin geöffnet bleiben.

Wichtige Bestandteile der neuen Pachtbedingungen sind eine enge Kostenbegrenzung für die Gemeinde und ein Sonderkündigungsrecht, das Gemeinde oder Pächter nutzen können, sollte es zu unerwartet und unzumutbar hohen Kosten für die Beseitigung von Schäden kommen.

Da angesichts des schlechten Zustands des Gebäudes und der steigenden Gefahr von hohen Reparaturkosten ohnehin bald eine neue Lösung gefunden werden muss, war es für die Fraktionen Krotzebojer Grüne und CDU indiskutabel, weiter hohe Beträge aus der Gemeindekasse in ein Gebäude zu investieren, von dem nicht klar ist, ob es zuküntig in dieser Struktur noch existiert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde für den gewerblichen Gebäudeteil nur einen einstelligen symbolischen Pachtzins im Jahr erhält.

„Bislang trägt die Gemeinde fast das gesamte Kostenrisiko, dass sich durch den neuen Vertrag deutlich verringern lässt. Unser Ziel war es, bei Fortbestand des Betriebs im Bürgerhaus weitere hohe Belastungen für die bereits stark gebeutelten Steuerzahler zu verhindern. Hier gab es unterschiedliche Standpunkte. Insbesondere die SPD ist vehement dafür eingetreten, dass das Risiko weiterhin bei der Gemeinde und damit den Steuerzahlern liegt“ so Bäuml und Schad.

Neuerlicher Stein des Anstoßes war eine Bemerkung im Haushaltsplan für 2020, wonach für das Bürgerhaus in den Jahren 2020 und 2021 notwendige Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von etwa 1,8 Mio. Euro anfallen würden. Dass es überhaupt zu einem Antrag in der Gemeindevertretung kommen musste, obwohl der Auftrag zur Beschlussfassung bereits beim Haupt- und Finanzausschuss lag, ist vor allem auf die beharrliche Weigerung von Bürgermeister Thorsten Bauroth zurückzuführen, Notwendigkeit und Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen des Bürgerhauses zur prüfen und dem Ausschuss vorzulegen. Die in mehreren Sitzungen wiederholte Aufforderung dies zu ermitteln, wurde von ihm schlichtweg ignoriert und stattdessen die mangelnde Fairness gegenüber dem Pächter beklagt. Sorgen um den Großkrotzenburger Steuerzahler waren hingegen keine zu vernehmen.

Die Beauftragung an den Bürgermeister, einen für die Gemeinde weniger riskanten Vertragsentwurf zu erarbeiten, erfolgte bereits im Frühjahr 2019. Warum die im Sommer im Ausschuss vorgelegte Vertragsverlängerung, die sich als unkalkulierbare Wundertüte darstellte, scheinbar nur bei Krotzebojer Grüne und CDU als unverantwortlich wahrgenommen wurde, bleibt ein Rätsel.

Die nun erzielte Verlängerung für die nächsten Jahre soll aktiv genutzt werden, um die Zukunft des Geländes endgültig zu klären. Als Grundlage für die Planungen dienen die Präsentationen von zahlreichen Bewerbungen

zur Neugestaltung des Geländes, die vor einigen Wochen den Mitgliedern des Gemeindeparlaments präsentiert wurden. „Die Fraktionen von Krotzebojer Grünen und CDU sind der Ansicht, dass die aktuellen Nutzungsmöglichkeiten und der Zustand des Bürgerhauses nicht die beste Lösung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde darstellt. Die Präsentationen der verschiedenen Planer haben uns aufgezeigt, wie viel man aus dem Areal machen kann und welches Potential die Gemeinde für eine Entwicklung hat,“ so die Fraktionsvorsitzenden Max Schad und Lucas Bäuml für ihre Fraktionen.

Der jetzt beschlossene Vertragsentwurf sichert eine Weiternutzung des Gebäudes für Pächter und Bürgerschaft, gibt Zeit für eine Neuplanung und dämpft das Risiko von horrenden Kosten für den Steuerzahler, fassen CDU und Krotzebojer Grünen noch einmal zusammen. Beide Fraktionen versuchen sich frei zu machen von schwer nachvollziehbaren Argumentationsmustern mit unklarer Motivlage, sondern wollen sich beim anstehenden Prozess zum Bürgerhaus-Umfeld einzig von der Frage leiten lassen, was den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde den meisten Nutzen bringt.